Allgemeine Hinweise zu den Workshops


Allgemeine Workshop-Hinweise:

I. Ermäßigung
Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders ausgewiesen, gewähren wir Schülerinnen und Schülern, in Erstausbildung Stehenden (bis zum 30. Lebensjahr), Studierenden (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligen- dienstleistenden, Arbeitssuchenden und Sozialhilfeempfangenden auf Nachweis eine Ermäßigung von 10 % der Workshopgebühr. Sonderveranstaltungen sind von dieser Gebührenermäßigung ausgenommen.

II. Absagen durch den Veranstalter
Die Käthe-Workshops können aus wichtigem Grund vom Veranstalter abgesagt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: das Nichterreichen der festgesetzten Mindest-Personenzahl oder der ersatzlose Ausfall von Referent:innen.

Der Veranstalter informiert die Teilnehmenden unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn. Bereits gezahlte Veranstaltungsbeiträge werden - sofern kein Ausweichtermin vereinbart werden kann - in voller Höhe erstattet.

III. Ausfallkosten und Rücktritt der Teilnahme
a) Rücktritt bei Veranstaltungen

  • Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 15 € berechnet werden.
  • Bei Rücktritt in der Zeit vom 13. Tag bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 80 % des Teilnahmebeitrags als Stornierungskosten zu tragen.
  • Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen.

Stornierungen sind ausschließlich an die genannte Emailadresse des spezifischen Workshops auf der Homepage zu richten.

b) Die Teilnehmenden werden von den unter den III. a) genannten Verpflichtungen frei, wenn eine von ihnen benannte geeignete Ersatzperson an ihrer Stelle in den Vertrag eintritt. Einzelheiten hierzu sind mit der Workshop-Leitung abzustimmen.

c) Bei Vorliegen wichtiger Gründe gewähren wir ein kostenloses Rücktrittsrecht. Wichtige Gründe sind insbesondere: Sterbefall, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmenden. Der Teilnehmende kann verpflichtet werden, die wichtigen Gründe seiner Absage zu belegen (z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer schriftlichen Bescheinigung des Arbeitgebers).
Auf Wunsch hat der Teilnehmende auch weitere gewünschte Auskünfte und Nachweise zu erbringen. Der Nachweis über die Gründe, die zum Rücktritt geführt haben, ist unverzüglich schriftlich an die Käthe Kaffeerösterei GmbH zu schicken.

III. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, insbesondere im Falle eines Fernabsatzgeschäftes, bleibt unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls unberührt.